Gremien

Das Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.V. gliedert sich in unterschiedliche Gremien mit entsprechenden Aufgabenschwerpunkten. Das Bündnis Familie hat sich im April 2011 als Verein gegründet. Somit ist das oberste Vereinsorgan die Mitgliederversammlung.

Mitgliederversammlung

Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstands, Wahl der Kassenprüfer, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.
Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, mindestens aber einmal im ersten Quartal eines jeden Geschäftsjahres einberufen.

Vorstand

Der Vorstand wird alle zwei Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Wiederwahl ist möglich.
Zu den originären Aufgaben des Vorstands gehört die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins, die Leitung der Vereinsgeschicke, die Planung der Verwirklichung der Vereinszwecke und Tätigkeiten des Bündnisses, Einberufung und Durchführung der Mitgliederversammlung, Einberufung der Mitglieder der Koordinierungsgruppe sowie weitere Aufgaben nach Erfordernis.

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